FAQ

Häufige Fragen

Alles Wichtige zum 50-€-Sachbezug und den Anbietern im Vergleich.

Was ist der 50-€-Sachbezug?

Arbeitgeber dürfen jedem Mitarbeiter monatlich bis zu 50 € als Sachbezug zuwenden – komplett steuer- und sozialabgabenfrei (§8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Am einfachsten funktioniert das über eine Sachbezugskarte, die wie eine Prepaid-Karte aufgeladen wird.

Worin unterscheiden sich die Sachbezugskarten-Anbieter?

Vor allem bei Gebühren (Setup, monatlich, pro Karte), Akzeptanzstellen (regional vs. bundesweit, online), App und Handling für Arbeitgeber und Mitarbeiter sowie Zusatzfunktionen wie Essenszuschuss oder Geburtstagsbudget auf derselben Karte.

Was passiert mit ungenutztem Guthaben?

Das regeln die Anbieter unterschiedlich: Manche lassen Guthaben ansammeln, andere begrenzen es. Wichtig ist die steuerlich saubere Umsetzung – hier lohnt der genaue Blick in die Konditionen. Genau solche Unterschiede machen wir im Vergleich transparent.

Ist die 50-€-Grenze wirklich fix?

Ja, die Freigrenze liegt aktuell bei 50 € pro Monat. Achtung: Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Zusätzlich sind aber weitere Bausteine wie Essenszuschuss oder Geburtstagsgeschenke (60 €-Grenze für persönliche Anlässe) kombinierbar.

Was ist der Unterschied zwischen bundesweiten und regionalen Karten?

Bundesweite Karten sind deutschlandweit nutzbar – dafür beschränkt auf einen Wunschhändler (z. B. eine Elektronik- oder Supermarktkette) oder eine festgelegte Sparte, etwa Essen & Trinken (nur Restaurants) oder Mobilität (Bahn, Mietwagen, Car-/Bike-/Scooter-Sharing). Regionale Karten gelten dagegen in der Regel im zweistelligen PLZ-Umkreis um den Standort – dort aber ohne Händler- oder Sparten-Beschränkung, an allen Visa-/Mastercard-Akzeptanzstellen mit registriertem Sitz in der Region.

Warum kann die Karte nicht wie eine normale Bankkarte überall zahlen?

Das ist gesetzlich so gewollt: Damit der Sachbezug steuerfrei bleibt, muss die Karte die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG) – begrenztes Netz, begrenzte Produktpalette oder soziale Zwecke. Deshalb gibt es keine Bargeldabhebung, keine Überweisungsfunktion und keine eigene IBAN je Karte. Karten, die das nicht sauber umsetzen, gelten steuerlich als Geldleistung – und die ist voll steuerpflichtig.

Können Mitarbeiter dafür Gehalt umwandeln?

Nein. Der Sachbezug ist nur steuerfrei, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (§ 8 Abs. 4 EStG). Eine Gehaltsumwandlung – brutto runter, Karte dafür rauf – erkennt das Finanzamt nicht an. Sauber ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, die den Sachbezug on top regelt.

Gilt der Sachbezug auch für Minijobber und Teilzeitkräfte?

Ja – die 50 € gelten pro Kopf, unabhängig von Arbeitszeit und Vertragsart. Besonders interessant bei Minijobbern: Weil der Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei ist, belastet er die Minijob-Verdienstgrenze nicht – ein echtes Plus, wo Gehaltserhöhungen schnell an die Grenze stoßen.

Kostet der Vergleich etwas?

Nein. Unsere Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir sind seit 2013 im Markt, kennen die Konditionen der Anbieter und empfehlen unabhängig, was zu Ihrem Unternehmen passt.

Wie läuft das Matching ab – und was ist mit Ihren Partner-Kooperationen?

Sie beantworten fünf kurze Fragen (Teamgröße, Kartenmodell, Prioritäten) und erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Übersicht mit 3–5 Anbietern, die zu Ihrem Unternehmen passen – maßgeblich sind Ihr Bedarf, unsere Erfahrung aus 13 Jahren Beratungspraxis und das Handling der Anbieter. Mit einzelnen Anbietern bestehen Partner-Kooperationen; sie sind in unserer Übersicht gekennzeichnet und haben auf die Empfehlung keinen Einfluss.

Wie schnell ist eine Sachbezugskarte eingeführt?

Bei den meisten Anbietern innerhalb weniger Tage: Vertrag, Kartenbestellung, Aufladung – fertig. Der laufende Aufwand für die Lohnabrechnung ist minimal. Ganz nach dem Motto: in wenigen Tagen eingerichtet, über Jahre profitieren.

Welche Karte passt zu Ihrem Unternehmen?

Wir vergleichen unabhängig und melden uns mit einer konkreten Empfehlung.